Kündigung Musikunterricht

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Kündigungsfrist beachten (§ 7 deines Vertrags) Kündigungen sind nur zum Ende eines Schulhalbjahres möglich:
  • zum 31. Januar – Kündigung muss bis spätestens 30. November eingehen
  • zum 31. Juli – Kündigung muss bis spätestens 31. Mai eingehen
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Du erhältst eine Bestätigung per E-Mail.

💶 Kaution: Während der 2-monatigen Kündigungsfrist werden keine weiteren SEPA-Lastschriften eingezogen. Die hinterlegte Kaution wird mit den verbleibenden Unterrichtsbeiträgen verrechnet (§ 6 + § 7 deines Vertrags).


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Deine Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Bearbeitung deiner Kündigung genutzt.